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53 Ergebnisse gefunden für „“

  • Präsidentin Toni Bönzli | Frauenfitness Flüh

    Toni Bönzli Ich bin seit 2007 beim FFF. Die damalige Präsidentin hat mich angefragt, ob ich nicht in der neu gegründeten Turngruppe am Mittwochabend mitturnen will. Gesagt getan: Mir hat es super gefallen und ich turne noch heute in dieser Stunde. Bald danach wurde ich Beisitzerin und danach Aktuarin und seit 2012 bin ich Präsidentin. Ich finde, der Verein bietet vielfältige Turnstunden an und hat kompetente sportliche Leiterinnen. Ich bewege mich gerne und die Zusammenarbeit mit dem Vorstand macht Spass. In meiner Freizeit mache ich gerne lange Spaziergänge mit Nalu, der Hündin meiner Tochter, und ich backe und koche gerne und oft. Kontakt Für alle Anliegen betreffend den Verein Frauenfitness Flüh stehe ich Euch gerne zur Verfügung. toni.boenzli@hotmail.ch +41 79 752 22 15

  • Freitagmorgen | Frauenfitness Flüh

    Vera Läser Turnunterricht Gruppe IV.: Vera unterrichtet hauptsächlich in Gymnastik, Rückenschulung und Beckenbodentraining . Sie ist hat sich vielfältig weiter- und ausgebildet, z.B. in Yoga, Qijong, Pilates, was sie alles ins Training miteinfliessen lässt. Ihre Stunden sind vielseitig und den Turnerinnnen angepasst. Je nach Krankenkasse ist der Besuch ihrer Stunden rückerstattungsfähig. Freitagmorgen 9.30 bis 10.30 Uhr Turnhalle Flüh Seit über 20 Jahren arbeitet Vera Läser als Alternativmedizinerin in einer TCM Praxis in Basel und Oberwil . Ihr Kinder und Enkelkinder halten sie in ihrer Freizeit auf Trab.

  • Dienstagabend | Frauenfitness Flüh

    < Back Dienstagabend Nicole Stöcklin 1 Stunde Aerobics, Pilates Previous Next

  • Dienstagabend | Frauenfitness Flüh

    Nicole Stöcklin Nicole unterrichtet im FFF seit 1992; lange dauerte ihre Stunde 90 Minuten und sie spielten noch Volleyball oder ähnliches. Seit 2023 dauert auch ihr Unterricht - auf vielseitigen Wunsch - nur noch 60 Minuten . Turnunterricht Gruppe II.: Nicole unterrichtet hauptsächlich Gymnastik, Sie ist ausgebildete Physiotherapeutin. Dienstagabend 19.15 bis 20.15 Uhr Turnhalle Flüh Kommunikation per e-Mail Vision Das ist ein Textabschnitt. Klicke auf „Text bearbeiten“ oder doppelklicke auf das Textfeld, um den Inhalt individuell anzupassen. Füge alle Informationen hinzu, die für Besucher relevant sind.

  • Austritt | Frauenfitness Flüh

    Austrittsgesuch Ich möchte aus dem Frauenfitness austreten. Mir ist klar, dass ich keine Ansprüche auf Rückzahlung des Mitgliederbeitrags oder Anrechnung habe . Frauenfitness Flüh E-Mail-Adresse Austrittsgesuch pdds@gmx.ch Vorname Nachname Email Nachricht Schade, dass Du den FFF verlässt! Austritt

  • Dienstagabend | Frauenfitness Flüh

    Nicole Stöcklin Turnunterricht Nicole Stöcklin unterrichtet seit 1 992. Hauptsächlich Gymnastik Dienstagabend 18.30 bis 19.30 Uhr Turnhalle Flüh Kommunikation per e-Mail von 18.30 bis 19.30 Uhr Ausbildungen Nicole Stöcklin unterrichtet seit

  • Adventshock 2017 | Frauenfitness Flüh

    Adventshock 2017 Jugendherberge Rotburg, Metzerlen 1/4

  • Ausflug | Frauenfitness Flüh

    Adventshock 2017 Jugi Rotberg 1/0

  • 60 Jahre | Frauenfitness Flüh

    60 Jahre Damenturnverein / Frauenfitness Sie hatten es Mitte des letzten Jahrhunderts nicht leicht, die Damen im Hinteren Leimental, als sie auch, so wie die Männer, sich bewegen und gemeinsam turnen wollten. Trotzdem schafften es ein paar Damen, allen voran Gertrud Haberthür, die Damenriege Flüh zu gründen. Der Wunsch nach einem eigenen Damenturnverein entstand bei der damals noch einstündigen Fahrt mit dem Birsigthalbähnli, strickend und schwatzend, auf dem Weg in die Stadt. Wohlverstanden gab es damals noch keine Turnhalle. Die Männer turnten in militärischem Stil bei schönem Wetter draussen und bei schlechtem Wetter in einer Scheune in Rodersdorf. Die Damen erhielten dann für ihre Turnstunden, ebenfalls in militärischer Dynamik, ein Klassenzimmer im Schulhaus, pro Turnerin ca. 2-3 m2 Platz. Die Lehrerin von Rodersdorf war gleichzeitig auch die Leiterin dieser Damen, so mussten lediglich die Stühle und Bänke an den Rand geschoben werden. Mit der tatkräftigen Hilfe des Oberturners des TV Flüh-Hofstetten durften die Damen sich dann endlich am 11.11.1955 Damenriege nennen sowie ihre Turnstunden in der neugebauten Turnhalle des Schulhauses Flüh abhalten. Der Wunsch von Gertrud Haberthür, einen Damenturnverein zu gründen, konnte noch nicht erfüllt werden. Nach Ansicht der damals turnenden Männer hatten die Damen keine Ahnung, wie man einen Verein zu führen hat und für die Vereinsleitung wäre eine von einem Damenturnverein ausgebildete Turnerin nötig. So wurde Josef Schuhmacher, sel., der erste Präsident der Damenriege Flüh. Dieses Amt hielt er vier Jahre inne. In der neuen Turnhalle Flüh war die Benutzung der Turn- und Sportgeräte nur den Schülern erlaubt. Den inzwischen ca. 8 Damen blieb nur die Sprossenwand. So fuhr die Leiterin extra nach Schweden, um sich in der rhythmischen Sportgymnastik aus- und weiterzubilden. Fortan wurde synchron und zur Musik geturnt. Für die Erstanschaffung von Sportgeräten erhielten sie von der Gemeinde Fr. 100.--, der Jahresbeitrag betrug Fr. 12.-- und die Turnleiterin erhielt Fr. 10.-- Jahreslohn. Die acht Frauen waren bald so erfolgreich, dass sie an den Turnabenden neun von zwölf Schaunummern als „Bewegungsstudien“ vorführten; sie nahmen gemeinsam an regionalen Turnfesten und als Schaunummern an diversen Abendanlässen von Vereinen, im Rialto und Volkshaus teil. Am eidgenössischen Turnfest durften sie vor über 10‘000 Zuschauern auftreten und einmal waren sie sogar im Ausland, nämlich in Liebenswiller. Nach und nach traten mehr Damen der Damenriege Flüh bei. Sie begannen, eigene Anlässe auf die Beine zu stellen, wie zum Beispiel einen Maskenball im ehemaligen Saal des Bad Flüh, 1. August-Feiern oder den allerersten Lottomatch im Leimental. Gertrud Haberthür, inzwischen selbst Präsidentin, scheiterte mit ihrem Gesuch, regelmässig einen Gemeindebeitrag für die Damenriege zu erhalten. Sie erhielt den Ratschlag, anstatt „einfach einen Brief zu schreiben“, müsse sie mit den elf Gemeinderäten, alles Männer, ins Gespräch kommen. Gertrud knüpfte also Kontakte und erhielt am 30. April 1965 Fr. 50.-- Gemeindebeitrag. Alle anderen Vereine erhielten ohne langes vorgängiges Gerede Fr. 100.--. 1967 konnte die Damenriege Flüh sich vom Männerturnverein lösen und wurde ein eigener Verein mit Namen Damenturnverein Flüh, dem heutigen Frauenfitness Flüh FFF. Dem FFF gehören inzwischen knapp 100 Mitglieder an, 76 davon turnen mehr oder weniger aktiv in fünf verschiedenen Gruppen, hauptsächlich in Flüh. Inzwischen besitzt der Verein eigene Sportsachen, darf aber auch die Geräte der Schule benützen. Der Gemeindebeitrag hat sich auf Fr. 1‘500.-- vervielfacht, der Jahresbeitrag auf Fr. 160.-- ebenso. Nach den zwölf Jahren Amtszeit von Gertrud Haberthür standen namhafte Frauen dem Verein vor: Martheli Längin (1973-1983), Gerlinde Osterholz, sel., (1983-1985), Monika Eigenmann (1986-1992), Claudia Rudolph (1992-2000) und Astrid Lauber (2000-2013). Die aktuelle Präsidentin Toni Bönzli hat es geschafft, Traditionen des Vereins weiter leben zu lassen, organisiert gemeinsam mit dem Vorstand, dessen fünf weitere Mitglieder zum ersten Mal allesamt in Flüh wohnen, aber auch gerne neue Anlässe. 37 Damen feierten am 19. Mai 2015 im Vereinsheim auf dem Hofstetter Chöpfli am traditionellen Maibummel den FFF. Der Einstieg, eine Bewegungsstudie der eher jüngeren Mitglieder der Mittwochsturngruppe, liess die Erinnerungen der langjährigen Mitglieder wieder in die Vergangenheit schweifen. Beim gemeinsamen Raclette-Essen und der anschliessenden Geburtstagstorte wurden Fotos angeschaut und überall tönte es immer wieder: „weisch no, wo mer dört ………….“ Ich bin stolz, einem so tollen Verein anzugehören und wünsche dem FFF viele, weitere traditionelle und fortschrittliche Turnstunden und gesellschaftliche Anlässe. Für den Vorstand des Frauenfitness Flüh, Silvia Kleger, Aktuarin Logo ab 2008

  • Statuten | Frauenfitness Flüh

    Statuten STATUTEN DES FRAUEN FITNESS FLÜH ( e h e m a l s D A ME N TU R N V E R E I N F L U E H ), gegr. 1955 1. Name und Sitz Unter dem Namen "Frauen Fitness Flüh"(FFF) besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff ZGB mitSitz in Flüh. 2. Zweck Der Verein bezweckt das Turnen und das gesellige Beisammensein. Der FFF ist politisch undkonfessionell neutral. Er besteht aus Aktiv-, Passiv- und Ehrenmitgliedern.Es steht dem Verein frei, besondere Abteilungen und Riegen zu führen. 3. Mittel Der Verein verfügt zur Verfolgung des Vereinszwecks über die Beiträge der Mitglieder. Er kannauch andere Zuwendungen entgegennehmen. Der Jahresbeitrag wird jeweils an derGeneralversammlung festgesetzt. 4. Mitgliedschaft Der Verein steht allen Frauen und Mädchen vom 16. Altersjahr an offen.Hat ein Mitglied 10, 20, 25, 30 oder 40 Jahre aktiv dem Verein angehört, so wird ihm an derGeneralversammlung ein Geschenk überreicht. Tritt ein Mitglied nach einem Unterbruch wiederdem Verein bei, so wird ihm die frühere Mitgliedschaft angerechnet.Personen, welche dem Verein in hervorragender Weise gedient haben, können auf Antrag,anlässlich der Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.Passivmitglieder nehmen nicht mehr aktiv teil an der eigentlichen Vereinstätigkeit. Sie bekunden ihrInteresse am Verein durch Zahlung von besonders geregelten Beiträgen und können sich anbesonderen Veranstaltungen beteiligen. 5. Austritt und Ausschluss von Mitgliedern Ein Austritt von Mitgliedern ist jederzeit möglich. Er erfolgt schriftlich an die Präsidentin. Das aus-tretende Mitglied hat für das laufende Halbjahr noch seinen Mitgliederbeitrag zu entrichten.Mitglieder, welche ihre Pflichten dem Verein gegenüber verletzen, können, auf Antrag des Vorstan-des, durch die Mehrheit der an einer Versammlung anwesenden Mitglieder durch geheime Abstim-mung ausgeschlossen werden. 6. Organe des Vereins a) Generalversammlung b) Vorstand c) Rechnungsrevision 7. Generalversammlung Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie tritt jährlich mindestens einmalzusammen; weitere Versammlungen werden vom Vorstand nach Bedarf einberufen.Die Präsidentin ist ausserdem verpflichtet, eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn minde-stens ein Fünftel der Aktivmitglieder dies verlangt.Die Versammlung wird mit Schreiben an die Mitglieder, mindestens 3 Wochen im Voraus, unter An-gabe der Traktanden einberufen. Die Generalversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:- Wahl des Vorstandes und der Rechnungsrevisorinnen auf ein Jahr,- Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes,- Beschlussfassung über das Jahresbudget und eventuelle Neufestsetzung desMitgliederbeitrages,- Genehmigung des vom Vorstand vorgeschlagenen Jahresprogrammes.Die Generalversammlung beschliesst mit einfachem Mehr. An der Versammlung hat jedes Ak-tivmitglied eine Stimme. Passive Ehrenmitglieder werden zur Versammlung ebenfalls eingeladenund haben beratende Stimme.Die Generalversammlung wird normalerweise von der Präsidentin oder Vizepräsidentin geleitet. DerVorstand hat dafür zu sorgen, dass über die Beschlüsse Protokoll geführt wird. 8. Der Vorstand Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und vertritt diesen nach aussen.Ausgaben, die 10% des Budgets nicht übersteigen, kann der Vorstand erledigen, ohne dieVereinsversammlung anzurufen. Der Vorstand legt an der Generalversammlung jährlich einenJahresbericht, die Jahresrechnung, einen Budgetvorschlag und ein Jahresprogramm für dasnächste Vereinsjahr vor.Der Vorstand besteht aus Präsidentin, Vizepräsidentin, Aktuarin, Kassierin und 1 bis 3Beisitzerinnen. Es ist darauf zu achten, dass aus jeder Gruppe ein Mitglied im Vorstand vertretenist. 9. Leiter Leiterinnen und Leiter können zur Vorstandssitzung eingeladen werden und haben beratende Funk-tion.Von der Präsidentin können nach Bedarf Leitersitzungen einberufen werden. 0. Unterschrift Der Verein wird verpflichtet durch die Unterschrift von Präsidentin, Vizepräsidentin, Aktuarin undKassierin je zu zweien. 11. Haftung Für die Schulden des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönlicheHaftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. 12. Statutenänderung Für die Änderung der vorliegenden Statuten ist ein Beschluss der Generalversammlungerforderlich. Der Beschluss ist nur gültig, wenn die Änderungsvorschläge mit der Einladung zurVersammlung publiziert worden waren. 13. Auflösung des Vereins Über eine Auflösung des Vereins kann nur eine Generalversammlung beschliessen, an der minde-stens drei Viertel der Mitglieder anwesend sind. Wird diese Zahl nicht erreicht, so ist eine zweiteGeneralversammlung einzuberufen, die nicht früher als 14 Tage nach der ersten stattfinden darf;diese Versammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder befugt, mit einfachemMehr über die Auflösung des Vereins zu beschliessen.Bei allfälliger Auflösung des Frauen Fitness Flüh gehen die Turngeräte an den Turnverein Flüh-Hofstetten, das Barvermögen an die Gemeinde Hofstetten-Flüh, bis zur Neugründung einesVereins mit gleichem Sinn und Zweck. 14. Inkraftsetzung Diese Statuten wurden an der Generalversammlung vom 21. März 2006 beschlossen, ersetzen die-jenigen vom 10. April 2000 und treten ab sofort in Kraft. FRAUEN FITNESS FLÜH die Präsidentin: die Aktuarin: (Astrid Röthlisberger) (Patricia Tissot)

  • Formular Wechsel | Frauenfitness Flüh

    Mitteilung über Gruppen- oder Statuswechsel Vorname Nachname e-Mail-Adresse Thema auswählen Mitteilung über den Wechsel Mitteilung Status senden Vielen Dank! Wir melden uns in Kürze.

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